Der Energieausweis

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Quelle Dena

Der Energieausweis ist ab 1. Juli 2008 stufenweise nach Gebäudeart und Baualter verpflichtend. Der Eigentümer muss bei Vermietung und Verkauf seiner Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern zugänglich machen. Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt worden sind, gilt die Ausweispflicht ab dem 1. Juli 2008 und für später errichtete Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.

Ausnahme: Für Baudenkmäler muss kein Energieausweis ausgestellt werden.

 

 

Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.

Sie wissen nicht genau, ob oder ab wann Sie einen Energieausweis benöten? Oder Sie sind sich nicht sicher welchen Energieausweis Sie benötigen? Gerne helfen wir Ihnen die Fragen zu klären.

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